Klasse 1: Fahrzeuge oder Fahreinheiten mit einer Gesamthöhe von weniger als 2 Metern und einem zulässigen Gesamtgewicht von max. 3,5 Tonnen. Beispielsweise ein Pkw! Keine Maximallänge, deshalb zulässig, da mit einem Anhänger nicht höher als Ihr Pkw. Ein Pkw mit einem Dachträger? Achtung bei einer Höhe von mehr als 2 m müssen Sie eine normale Fahrspur benutzen und Ihren Pass Liber-t einem Angestellten der Mautstelle vorlegen.
Klasse 2: Fahrzeuge oder Fahreinheiten mit einer Gesamthöhe von mehr als 2 Metern und weniger als 3 Metern sowie einem zulässigen Gesamtgewicht von max. 3,5 Tonnen. Es ist möglich, mit den meisten Wohnmobilen und Pkws mit Wohnwagen über ein Bip&Go-Badge Liber-t zu verfügen. Beachten Sie aber, dass Sie nicht die den Fahrzeugen der Klasse 1 vorbehaltenen Fahrspuren „t“ benutzen, da die Zufahrt auf eine Höhe von 2 m begrenzt ist. Benutzen Sie die LKW- oder die normalen Fahrspuren, und legen Sie dem Angestellten der Mautstelle Ihren elektronischen Bip&Go-Mautpass vor.
Klasse 5: Das Bip&Go-Badge eignet sich ebenfalls für Motorradfahrer.
Es geht also nicht für WoMos über 3,5 und/oder über 3m Höhe.
Kleinere Womos können nicht die schnelle t-Fahrspur benutzen, sondern müssen sich auch wie üblich anstellen.
Schade, somit nichts für uns 
Statistik: Verfasst von Gast — So 24. Jan 2016, 09:22
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