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Mobile Freiheit Das Reisemobilforum für Spaß und gute Laune 2008-12-04T20:52:24+02:00 https://mobile-freiheit.net/app.php/feed/topic/1279 2008-12-04T20:52:24+02:00 2008-12-04T20:52:24+02:00 https://mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=15903#p15903 <![CDATA[Re: Fahrradträger Fiama verbogen]]>

Statistik: Verfasst von camperfan — Do 4. Dez 2008, 19:52


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2008-12-04T19:02:36+02:00 2008-12-04T19:02:36+02:00 https://mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=15875#p15875 <![CDATA[Re: Fahrradträger Fiama verbogen]]> neues von der Fiamafront, gestern hab ich dann mal den Chef(beim Händler) selbst angerufen, und ihn gefragt warum seine Angestellten den Träger nicht eingeschickt haben etc. er sagte erst es sei sogar ein 70 kg Träger und den müßten wir mit roher Gewalt verbogen haben(warum sollten wir??)und war recht unfreundlich..aber er würd sich erkundigen..
halbe Stunde später rief er zurück..man gehe davon aus das wir Schuld hätten, aaaber Fiama hätte schon nen Träger raus geschickt..auf Kulanz bekommen wir nen Neuen:-) freu..es geht doch..das mit der Kulanz hat er dreimal gesagt aber das machen ja viele..bloss nix eingestehen..;-)..aber egal..Hauptsache Happy End:-)..und wir haben ne Unterbringmöglichkeit für meinen Schlitten wenns in den Haruz geht.-)(nein der Schlitten hat keine 50 kg)..lach :-)

Statistik: Verfasst von claudi — Do 4. Dez 2008, 18:02


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2008-11-28T22:03:32+02:00 2008-11-28T22:03:32+02:00 https://mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=14239#p14239 <![CDATA[Re: Fahrradträger Fiama verbogen]]> ich habe an unserem Oldie einen Fiama Träger der wohl ersten Generation 18 Jahre alt...selbst den Transport von Gartenbänken und Korbsesseln überstand er klaglos...und mein damaliges Elektrorad plus ein normales Rad und eine kleine Alu-Leiter brachte ihn nicht außer Form.
Ich glaube da hat einer Eurer Mieter etwas transportiert was entweder zu schwer oder zu weit hinten rausgeragt hat.
(schlechte Gewichtsverteilung)

Statistik: Verfasst von Urban — Fr 28. Nov 2008, 21:03


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2008-11-28T19:34:16+02:00 2008-11-28T19:34:16+02:00 https://mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=14136#p14136 <![CDATA[Re: Fahrradträger Fiama verbogen]]> Ich muss zwar als Verbraucher die im Verkehr übliche Sorgfalt walten lassen, darf aber dann auch die max. Belastung ausnutzen.
Es steht in der Beschreibung - ich selbst habe den Fiamma Carry Bike Lift - nicht, dass die Gewichtsangabe nur auf ebener Straße gilt.

Statistik: Verfasst von Bogner — Fr 28. Nov 2008, 18:34


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2008-11-28T13:49:26+02:00 2008-11-28T13:49:26+02:00 https://mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=14048#p14048 <![CDATA[Re: Fahrradträger Fiama verbogen]]>
uii..
also er darf mit 50 kg belastet werden...dabei sollten eben die genannten von außen einwirkenden Kräfte berücksichtigt und getestet worden sein..wie war das mit dem Elchtest..;-)so seh ich das..
Das seh ich auch so. Die 50 kg sind die maximale Zuladung.
Den Herstellern ist doch klar, dass bei Bodenwellen oder Kurven auch stärkere Beanpruchungen auftreten.

Statistik: Verfasst von Tschuringa — Fr 28. Nov 2008, 12:49


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2008-11-28T13:43:25+02:00 2008-11-28T13:43:25+02:00 https://mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=14045#p14045 <![CDATA[Re: Fahrradträger Fiama verbogen]]> also er darf mit 50 kg belastet werden...dabei sollten eben die genannten von außen einwirkenden Kräfte berücksichtigt und getestet worden sein..wie war das mit dem Elchtest..;-)so seh ich das..
20 kg pro Fahrrad is real..wenns kein Alurad ist..
..ja Ansprüche an den Mieter dann wenn ers verschuldet hat..davon geh ich aber nicht aus..und aufgefallen ist es erst als wir selbst unterwegs waren..kann und will ich also niemanden anlasten..und gefühlsmäßig wurd es immer stärker..also mehr..
aber scheinbar bin ich ja nicht die einzige wo das passiert ist..

Statistik: Verfasst von claudi — Fr 28. Nov 2008, 12:43


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2008-11-28T13:09:06+02:00 2008-11-28T13:09:06+02:00 https://mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=14034#p14034 <![CDATA[Re: Fahrradträger Fiama verbogen]]>
stimmt es gibt ne Betriebserlaubnis das man damit Räder transportieren darf..da steht auch nicht das man nur ebene Strecken befahren darf ;-)
... aber, das der Träger nur bis 40 KG belastbar ist, und, wie schon vorher beschrieben, bei Erschütterungen gerne höhere Kräfte wirken können.

Gemein, wenn man so bedenkt ....
:(

Statistik: Verfasst von camperfan — Fr 28. Nov 2008, 12:09


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2008-11-28T13:06:19+02:00 2008-11-28T13:06:19+02:00 https://mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=14033#p14033 <![CDATA[Re: Fahrradträger Fiama verbogen]]>
Elektromotoren?? :lach1
Witterst Du ein Geschäft? :lach1

Statistik: Verfasst von Achim — Fr 28. Nov 2008, 12:06


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2008-11-28T13:05:07+02:00 2008-11-28T13:05:07+02:00 https://mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=14032#p14032 <![CDATA[Re: Fahrradträger Fiama verbogen]]>
... um jetzt alles zu verstricken :cool1

Statistik: Verfasst von camperfan — Fr 28. Nov 2008, 12:05


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2008-11-28T12:37:20+02:00 2008-11-28T12:37:20+02:00 https://mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=14031#p14031 <![CDATA[Re: Fahrradträger Fiama verbogen]]>
sagen, dass das keine Fahrräder sind, sondern Geschützpanzer :cool1

Was habt Ihr denn in den Fahrrädern??? Elektromotoren?? :lach1

Statistik: Verfasst von Adler — Fr 28. Nov 2008, 11:37


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2008-11-28T12:21:49+02:00 2008-11-28T12:21:49+02:00 https://mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=14026#p14026 <![CDATA[Re: Fahrradträger Fiama verbogen]]>
Zu dem Verbraucher -Händler..würde gelten wenn vertraglich ausgeschlossen..ist aber nicht es gelten die AGBs ..und da steht nix..

stimmt es gibt ne Betriebserlaubnis das man damit Räder transportieren darf..da steht auch nicht das man nur ebene Strecken befahren darf ;-)

Statistik: Verfasst von claudi — Fr 28. Nov 2008, 11:21


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2008-11-28T12:09:32+02:00 2008-11-28T12:09:32+02:00 https://mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=14022#p14022 <![CDATA[Re: Fahrradträger Fiama verbogen]]>
Ohne Dir etwas zu unterstellen, aber ich glaube da auch eher an einer Überbelastung. Vor mir fuhr auch mal ein Womo etwas zu schnell über einen "Hügel" (gelle Klaus? ;) ). Da wirken Kräft... der Träger war danach auch ziemlich verbogen.
Mensch Olaf, musst Du mir das jetzt wieder auf´s Brot schmieren :?: :?: :?: :?: :oops: :lol: :lol: :lol: :lol:

Statistik: Verfasst von Gantu — Fr 28. Nov 2008, 11:09


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2008-11-28T12:05:19+02:00 2008-11-28T12:05:19+02:00 https://mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=14019#p14019 <![CDATA[Re: Fahrradträger Fiama verbogen]]>
Also wir können durchaus bestätigen, daß er sich verbiegt. Mit 3 Rädern über eine Bodenwelle, die zur Geschwindigkeitsreduzierung :cool1 dient. Es hat ziemlich gehuppelt und der Träger hat sich um ca. 10 cm nach unten verbogen (Korrigiert mich wenn die 10 cm nicht stimmen sollten)
Na ja, 10 cm sind das nicht, aber 3 - 5. Der Teil auf dem die Fahrräder stehen, ist nach unten gedrückt worden. Aber lt. unserer Womo-Werkstadt ist aber noch
alles im grünen Bereich und Fahrräder können noch transportiert werden.

Statistik: Verfasst von Gantu — Fr 28. Nov 2008, 11:05


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2008-11-28T11:48:14+02:00 2008-11-28T11:48:14+02:00 https://mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=14013#p14013 <![CDATA[Re: Fahrradträger Fiama verbogen]]> dient. Es hat ziemlich gehuppelt und der Träger hat sich um ca. 10 cm nach unten verbogen (Korrigiert mich wenn die 10 cm nicht stimmen sollten)

Statistik: Verfasst von claudizeller — Fr 28. Nov 2008, 10:48


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2008-11-28T11:38:38+02:00 2008-11-28T11:38:38+02:00 https://mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=14012#p14012 <![CDATA[Re: Fahrradträger Fiama verbogen]]>
Übrigens war auch nicht die Rede vom abbrechen, sondern vom verbiegen.
Ist mir schon klar, aber auch verbiegen sollte er nicht, nur wenn mal über eine Bodenwelle fährt.

Statistik: Verfasst von Tschuringa — Fr 28. Nov 2008, 10:38


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2008-11-28T11:24:49+02:00 2008-11-28T11:24:49+02:00 https://mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=14009#p14009 <![CDATA[Re: Fahrradträger Fiama verbogen]]>
Nur mal so als Idee... Du schreibst das Du den Träger mit 40 Kg nicht "überlastet" hast. Das mag ja auch sein, aber was ist wenn Du oder Eure Mieter mit den 40 Kg hinten auf dem Träger zu schnell über einen Hügel oder was auch immer gefahren sind? Dann werden aus 40 Kg leicht das doppelte und dreifache.
Hallo,

wenn ein Träge für 40 oder 50 kg ausgelegt ist, dann geh ich davon aus,
dass er auch mal einen Hügel oder ähnliche Fliegkräfte übersteht.
Ich denke auch mal, dass die "Allgemeine Betriebserlaubnis" nicht ausgestellt würde,
wenn die Dinger bei 80 kg abbrechen würden.
Na wenn Du Dich da mal nicht täuschst... ;)

Übrigens war auch nicht die Rede vom abbrechen, sondern vom verbiegen. Bitte nicht etwas herein interpretieren was nicht geschrieben wurde.

Statistik: Verfasst von BossCatOne — Fr 28. Nov 2008, 10:24


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2008-11-28T11:17:43+02:00 2008-11-28T11:17:43+02:00 https://mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=14006#p14006 <![CDATA[Re: Fahrradträger Fiama verbogen]]>
Nur mal so als Idee... Du schreibst das Du den Träger mit 40 Kg nicht "überlastet" hast. Das mag ja auch sein, aber was ist wenn Du oder Eure Mieter mit den 40 Kg hinten auf dem Träger zu schnell über einen Hügel oder was auch immer gefahren sind? Dann werden aus 40 Kg leicht das doppelte und dreifache.
Hallo,

wenn ein Träge für 40 oder 50 kg ausgelegt ist, dann geh ich davon aus,
dass er auch mal einen Hügel oder ähnliche Fliegkräfte übersteht.
Ich denke auch mal, dass die "Allgemeine Betriebserlaubnis" nicht ausgestellt würde,
wenn die Dinger bei 80 kg abbrechen würden.

Statistik: Verfasst von Tschuringa — Fr 28. Nov 2008, 10:17


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2008-11-28T11:11:30+02:00 2008-11-28T11:11:30+02:00 https://mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=14004#p14004 <![CDATA[Re: Fahrradträger Fiama verbogen]]>
Ohne Dir etwas zu unterstellen, aber ich glaube da auch eher an einer Überbelastung. Vor mir fuhr auch mal ein Womo etwas zu schnell über einen "Hügel" (gelle Klaus? ;) ). Da wirken Kräft... der Träger war danach auch ziemlich verbogen.

Statistik: Verfasst von BossCatOne — Fr 28. Nov 2008, 10:11


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2008-11-28T09:54:51+02:00 2008-11-28T09:54:51+02:00 https://mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=13993#p13993 <![CDATA[Re: Fahrradträger Fiama verbogen]]>
....
Ich denke, dass Du durch das schriftliche Anzeigen des Mangels Deiner Pflicht Genüge getan hast - der Verkäufer wird wohl in der Pflicht stehen !
Wobei, wenn ich mir überlege, dass Du die Ware für Dein Gewerbe gekauft hast ... also ein Geschäft zwischen zwei Kaufleuten geschlossen worden ist ...

§ 475 Abs. 1 Satz 1 BGB regelt, dass die Gewährleistungsrechte des Käufers, der ein Verbraucher ist, nicht vor Mitteilung des Mangels ausgeschlossen werden können.

D.h. erst wenn der Verbraucher den Mangel angezeigt hat, kann er sich mit dem Verkäufer wirksam vergleichen.

Da diese Vorschrift wie gesagt aber nur für Verbraucher - und nicht für Unternehmer - gilt, kann die Gewährleistung gegenüber Unternehmern auch schon vor Anzeige von Mängeln wirksam ausgeschlossen werden.

Bei Kaufverträgen zwischen Kaufleuten ist die Rügeobliegenheit gemäß § 377 HGB zu beachten.

Demnach muss der Käufer die gelieferte Ware unverzüglich überprüfen und etwaige Mängel anzei-
gen, wenn er seine Gewährleistungsansprüche nicht verlieren will.

Mmmmhh..... dann sieht's ggf. schon wieder anders aus ..... ist doch nicht so einfach ....

Statistik: Verfasst von Gimli — Fr 28. Nov 2008, 08:54


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2008-11-28T09:49:19+02:00 2008-11-28T09:49:19+02:00 https://mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=13990#p13990 <![CDATA[Re: Fahrradträger Fiama verbogen]]> ..habe das in der Abendschule(Betriebswirt) bis zum Umfallen pauken müßen...und trotzdem is das meiste..aus dem Kopf verschwunden..
Danke für die ausführliche Antwort:-)

Statistik: Verfasst von claudi — Fr 28. Nov 2008, 08:49


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2008-11-28T08:58:10+02:00 2008-11-28T08:58:10+02:00 https://mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=13986#p13986 <![CDATA[Re: Fahrradträger Fiama verbogen]]>
...als Garantieleistung.
...
Hier dürfte es sich wohl eher um eine Gewährleistungs- , nicht um eine Garantie-Frage handeln.

Die gesetzliche Gewährleistung nach § 437 BGB beträgt seit 1.1.2002 24 Monate. Bis dahin galt bei Neuwaren eine Gewährleistungsfrist von 6 Monaten.

Wenn der Verkäufer "Gewähr zu leisten" hat, steht der Verkäufer dafür ein, dass die gehandelte Ware ZUM ZEITPUNKT DES VERKAUFS frei von Sach- und Rechtsmängeln ist.
Das heisst konkret, dass die Ware die (kauf)vertraglich vereinbarte Beschaffenheit aufweisen muss.

Reklamiert der Kunde später als 6 Monate nach dem Kauf, so kehrt sich die Beweislast um, d.h. er muss beweisen, dass das Gerät schon bei der Übergabe einen Mangel aufwies.


In vielen Fällen wird dieser Nachweis wohl nur schwer zu führen sein. Das heißt in der Praxis, dass nach Ablaufen der 6-Monats-Frist nur noch in wenigen Fällen eine Gewährleistung in Anspruch genommen werden kann und der Kunde im Regelfall auf die Kulanz des Händlers angewiesen sein wird.

Eine "Garantie" ist eine zusätzliche, freiwillige Leistung des Händlers und/oder des Herstellers, sofern der Händler diese "Herstellergarantie" an den Kunden weitergibt - wozu der Händler aber nicht verpflichtet ist.

Ich denke, dass Du durch das schriftliche Anzeigen des Mangels Deiner Pflicht Genüge getan hast - der Verkäufer wird wohl in der Pflicht stehen !

Statistik: Verfasst von Gimli — Fr 28. Nov 2008, 07:58


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2008-11-28T08:36:19+02:00 2008-11-28T08:36:19+02:00 https://mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=13981#p13981 <![CDATA[Re: Fahrradträger Fiama verbogen]]> von Ablauf der Zeit hat niemand gesprochen..es geht ldarum das sie das Teil generell nicht untersuchen wollen..

Statistik: Verfasst von claudi — Fr 28. Nov 2008, 07:36


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2008-11-28T08:01:11+02:00 2008-11-28T08:01:11+02:00 https://mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=13972#p13972 <![CDATA[Re: Fahrradträger Fiama verbogen]]>
Du hattest ja schon schriftlich auf den Mangel hingewiesen! - und zwar in der Garantie.

Allerdings entnehme ich Deinen Worten, dass Du nicht am Ball geblieben bist und nun der Zeitraum von 6 Monaten überschritten ist?

Statistik: Verfasst von camperfan — Fr 28. Nov 2008, 07:01


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2008-11-28T07:47:02+02:00 2008-11-28T07:47:02+02:00 https://mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=13968#p13968 <![CDATA[Fahrradträger Fiama verbogen]]> wir haben an unserem Wagen einen Fiama Fahrradträger(alte Ausführung) welcher sich langsam aber sicher in sich windet..sprich nach rechts neigt. Dieses passierte schon nach der zweiten Fahrt mit 2 Fahrrädern. Die Räder waren mit um die 40 kg nicht zu schwer. Da das Fahrzeug aber unterwegs war einigten wir uns mit dem Händler darauf ihn erstmal weiter zu benutzen und das ganze im Herbst zu klären. Auf der Messe in Ddorf fragten wir bei Fiama ob das Problem bekannt sei, man sagte uns nein und wir sollten den Träger über den Händler einschicken lassen..
Also war ich vor 3 Wochen beim Händler, hab dieses berichtet und gebeten den Träger einzuschicken zur Überprüfung. Gestern hab ich dort angerufen und man teilte mir mit Fiama meint der Träger sei zu hoch belastet gewesen. Auf meine Nachfrage über eine schriftliche Aussage der Überprüfung hieß es der Träger stünde noch bei Ihnen(also beim Händler) weil sich Fiama nichts davon annehmen wolle.ER wurde nur fotografiert, nicht untersucht.
Außerdem sei er(der Verkäufer) nicht zuständig und er würde mir die Mailadresse eines Verantwortlichen von Fiama nennen und ich könne das mit denen ausdiskutieren.
Nun zu meinen Fragen. Hat das jemansd von euch auch schon gehabt, also Träger verbogen.?
Ist der Händler nicht verantwortlich sich darum zu kümmern? War wie gesagt 2 Monate nach Kauf dort schriftlich angezeigt worden,als Garantieleistung.
Sehe ich das falsch oder muß mir Fiama oder der Händler nicht beweisen das ich etwas falsch gemacht hab, sprich den Träger untersuchen, da dies unter 6 Monaten passiert ist.? Ich meine das ich erst wenn älter als 6 Monate den Beweis anzutreten hab.(Beweislastumkehr).
Was meint Ihr?

Statistik: Verfasst von claudi — Fr 28. Nov 2008, 06:47


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