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Mobile Freiheit Das Reisemobilforum für Spaß und gute Laune 2011-06-02T07:14:56+01:00 https://mobile-freiheit.net/app.php/feed/topic/11930 2011-06-02T07:14:56+01:00 2011-06-02T07:14:56+01:00 https://mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=197569#p197569 <![CDATA[Re: Reifenalter?]]>
da unsere Reifen wohl eher den Alterstot sterben als durch Verschleiß, sehee ich das Herstelldatum bei neuen Reifen schon als wichtig an

Statistik: Verfasst von kmfrank — Do 2. Jun 2011, 08:14


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2011-06-01T15:46:09+01:00 2011-06-01T15:46:09+01:00 https://mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=197480#p197480 <![CDATA[Reifenalter?]]>
Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre E-Mail, die uns zur juristischen Bearbeitung weitergeleitet wurde.

Die von Ihnen erworbenen Reifen, die knapp 4 1/2 Jahre alt sind, hätten nach unserer Auffassung nicht mehr als Neureifen veräußert werden.

Über die Frage, wie alt neu gekaufte Reifen sein dürfen, entschied das AG Worms bereits 1992 (DAR 1993, S. 303). Danach sind Reifen nach einer Lagerzeit von zwei Jahren nicht mehr fabrikneu, der Käufer kann diese somit wegen der fehlenden Neuwertigkeit zurückgeben und den Kaufpreis zurückverlangen. Das Sachverständigengutachten kam zu dem Ergebnis, dass bei einer Lagerzeit von zwei Jahren physikalische Veränderungen am Reifenmaterial eintreten können, welche die Verkehrstauglichkeit beeinträchtigen.

Das Amtsgericht Krefeld hat jedoch im Jahr 2003 (Az. 82 C 460/02) entschieden, dass ein Neureifen nicht deshalb einen Sachmangel aufweist, weil er ca. drei Jahre gelagert wurde. Auch ein Reifen, der fünf Jahre ordnungsgemäß gelagert wurde, könne als Neureifen verkauft werden. Im vorliegenden Fall stammten die Reifen aus dem Jahr 1999 und waren somit zum Zeitpunkt des Verkaufs älter als drei Jahre. Diesen Umstand allein sah das Gericht nicht als Sachmangel an. Hierzu hätten die Reifen aufgrund der langen Lagerung physikalische Veränderungen dergestalt aufweisen müssen, dass sie in ihrer Verkehrstauglichkeit beeinträchtigt wären, wovon der Sachverständige jedoch nicht ausging. Nach seiner Einschätzung könnten Reifen sogar bis zu fünf Jahre als Neureifen verkauft werden, wenn sie sachgerecht gelagert werden.

Auch der BGH befasste sich im Jahr 2004 (Az: VIII ZR 386/02) mit einem Fall, bei dem die Reifen eines Ferraris mit einem Alter von 5,5 Jahren beim Verkauf montiert wurden und sodann ein Reifenplatzer einen Unfall verursachte. Der BGH hat festgestellt, dass die Reifen überaltert und für die Geschwindigkeiten bis 295 km/h nicht mehr geeignet waren.

Unabhängig davon, ob der Verkauf und die Montage von Reifen bis zu einem Alter von fünf Jahren technisch unbedenklich sind, dürfen wirtschaftliche Komponenten nicht außer Acht gelassen werden. Dort setzt das Urteil des AG Hamburg vom 23.07.2007 (Az. 5 C 99/06) unter Anlehnung an die Rechtsprechung des BGH zur Neuwageneigenschaft an. Denn ein Fahrzeug weist keine technischen Mängel nur dadurch auf, dass zwischen Herstellung und Verkauf des Kfz mehr als zwölf Monate liegen und damit die Neuwageneigenschaft verloren geht. Der BGH machte in seinen Entscheidungen aber deutlich, dass nach der Verkehrsanschauung die Lagerdauer für die Wertschätzung eines Kfz von wesentlicher Bedeutung ist.

Das AG Hamburg greift genau diesen Gedanken auf, in dem es eine dreijährige Lagerdauer von Reifen wegen der „nicht unerheblichen Auswirkung auf die weitere Lebensdauer und den Wiederverkaufswert“ als Sachmangel ansieht. Auch das AG Starnberg bestätigte am 16.12.2009 (Az. 6 C 1725/09), dass es auf den Herstellungszeitpunkt als maßgeblich wertbildenden Faktor ankommt, womit Reifen mit einem Alter von 2 Jahren 4 Monaten und 3 Jahren 3 Monaten nicht mehr als Neureifen anzusehen waren.

Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen behilflich gewesen zu sein.




Mit freundlichen Grüßen



Alexander Döll
Juristische Zentrale
Verbraucherschutz Recht
ADAC e.V., Am Westpark 8, 81373 München
Tel.: 089/7676-3697, Fax: 089/7676-2599
mailto:alexander.doell@adac.de
http://www.adac.de

Statistik: Verfasst von thomasd — Mi 1. Jun 2011, 16:46


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2011-05-30T16:10:45+01:00 2011-05-30T16:10:45+01:00 https://mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=197194#p197194 <![CDATA[Reifenalter?]]>
bei Google habe ich schon viel gelesen, finde aber keine KLARE Ansage.

z.B. dieser Text:
"Bei Wohnwagen ist der Verschleiß grundsätzlich größer: Wohnwagenreifen sollten bereits ab sechs, spätestens ab acht Jahren ersetzt werden. Denn Reifen von Wohnmobilen, Wohnwagen und Anhängern werden nicht regelmäßig bewegt. Sie werden dauerhaft einseitig belastet, altern daher besonders schnell und neigen zu Rissen. Eine einheitliche gesetzliche Regelung zum Alter von so genannten Standfahrzeugen gibt es aber nicht. "

Der Hersteller legt es sich so hin, wie er es braucht, nur um das Verfallsdatutum zu umgehen!
Bei Anhängern gibt es eine genaue Gesetzdefinition, da müssen die Reifen nach 6 Jahren runter, der Reifenhändler darf mir aber 5jährige als neu verkaufen.
Woran erkennt man ein Reifenalter, richtig an der DOT. Und worauf guckt der Tüv, auch nur auf Dot und dann wird nach einem Jahr gesagt, der Reifen ist Schrott und es gibt keine Plakette. Oder fängt man dann eine Diskussion mit dem Tüver an und einigt sich?

Ich habe hier 2 Fahrzeuge, die im Winter 2010 "neue" Reifen bekommen haben, ein Fahrzeug DOT 2006-2008 und ein Fahrzeug mit DOT Ende 2010.
Die Reifen von 2010 habe ich selber Aufziehen lassen, mein Händler weiß aber, wenn die Reifen älter als ein Jahr sind, kann er sie behalten!
Jedenfalls sehen die Reifen von 2010 noch saftig frisch in der Farbe aus, die "Alten" sind schon ausgelaucht gräulich, wie alte Reifen halt aussehen.

Statistik: Verfasst von thomasd — Mo 30. Mai 2011, 17:10


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2011-05-30T15:05:13+01:00 2011-05-30T15:05:13+01:00 https://mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=197188#p197188 <![CDATA[Reifenalter?]]> schau mal hier: http://www.kfztech.de/kfztechnik/techni ... nalter.htm
und dann ungefähr in der Hälfte unter "richtige Lagerung" - da tauchen die 5 Jahre auch auf.

Grüße
Andi

Statistik: Verfasst von Sammy69 — Mo 30. Mai 2011, 16:05


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2011-05-30T14:59:35+01:00 2011-05-30T14:59:35+01:00 https://mobile-freiheit.net/viewtopic.php?p=197187#p197187 <![CDATA[Reifenalter?]]> mein neuer Gebrauchter mit 8,6 t hat Dez. 2010 beim Vorbesitzer "neue" Reifen, 235/75 R17,5, DOT: 2906 u. 1508 bekommen.
Ich bin davon ausgegangen, dass Reifen bis 1 Jahr alt sein dürfen um sie als neu zu verkaufen.
Jetzt schickt mir der Reifenhändler ein Schreiben, wo etwas von 5 Jahren steht.
Weiß jemand was genaueres?

Statistik: Verfasst von thomasd — Mo 30. Mai 2011, 15:59


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