Rechtsfrage: wann Eigentumsübergang?

Hier könnt ihr eurer Reisemobil vorstellen ...
Peloponnes
Regelmässiger Camper
Regelmässiger Camper
Beiträge: 137
Registriert: So 1. Jan 2012, 23:01
Hat sich bedankt: 135 Mal
Danksagung erhalten: 38 Mal

Re: Rechtsfrage: wann Eigentumsübergang?

Beitrag von Peloponnes »

Die Garantiebedingungen definiert der Garantiegeber. Das wird in der Regel der Womo Hersteller sein. Aber auch der Händler könnte eine Garantie geben. Wann die startet, was sie umfasst und an welche Bedingungen sie geknüpft ist, muss in den Garantiebedingungen stehen, die Du vom Garantiegeber einfordern mußt. Vor dem Kauf!

TÜV. Ist davon komplett entkoppelt. Sie richten sich im Normalfall am Datum der Erstzulassung. Die siehst Du doch auch in deinem Kfz Schein oder der Plakette.

Gasprüfung ist ausgesetzt?

Naja, dann stehen da noch Ablauftermine auf Schläuchen und Flaschen. Also entkoppelt von Fahrzeugterminen.
Kann oder Muss? Keine Ahnung.

Gruß
Frank


Europa
Marry
Regelmässiger Camper
Regelmässiger Camper
Beiträge: 499
Registriert: So 21. Mai 2023, 13:16
Wohnmobil: Laika Kreos 5009
Campingart: Wohnmobil
Hat sich bedankt: 199 Mal
Danksagung erhalten: 433 Mal
Kontaktdaten:

Re: Rechtsfrage: wann Eigentumsübergang?

Beitrag von Marry »

Peloponnes hat geschrieben: Sa 22. Jul 2023, 00:33
TÜV. Ist davon komplett entkoppelt. Sie richten sich im Normalfall am Datum der Erstzulassung. Die siehst Du doch auch in deinem Kfz Schein oder der Plakette.

Gasprüfung ist ausgesetzt?

Gruß
Frank

Erstzulassung war der 02.12.21

Nun ja die erste Gasprüfung ließ ich jetzt schon machen, bekam das gelbe Heft.
Weil die Gasplakette hinten drauf zeigte deutlich den 06. Monat 23 an.
Das war früher auch immer unabhängig vom TÜV Termin.

Termin zur ersten HU/AU ließ ich mir 2 Monate vorher zum 05.10. geben, denn im Dezember 23 sind wir hinter den Bergen irgendwo in Spanien.

Zur Sicherheit frage ich noch mal meinen Fiat/Iveco Chef.


Antworten

Zurück zu „Unser Reisemobil“