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Re: Rechtsfrage: wann Eigentumsübergang?

Verfasst: Sa 22. Jul 2023, 00:33
von Peloponnes
Die Garantiebedingungen definiert der Garantiegeber. Das wird in der Regel der Womo Hersteller sein. Aber auch der Händler könnte eine Garantie geben. Wann die startet, was sie umfasst und an welche Bedingungen sie geknüpft ist, muss in den Garantiebedingungen stehen, die Du vom Garantiegeber einfordern mußt. Vor dem Kauf!

TÜV. Ist davon komplett entkoppelt. Sie richten sich im Normalfall am Datum der Erstzulassung. Die siehst Du doch auch in deinem Kfz Schein oder der Plakette.

Gasprüfung ist ausgesetzt?

Naja, dann stehen da noch Ablauftermine auf Schläuchen und Flaschen. Also entkoppelt von Fahrzeugterminen.
Kann oder Muss? Keine Ahnung.

Gruß
Frank

Re: Rechtsfrage: wann Eigentumsübergang?

Verfasst: Fr 28. Jul 2023, 01:38
von Marry
Peloponnes hat geschrieben: Sa 22. Jul 2023, 00:33
TÜV. Ist davon komplett entkoppelt. Sie richten sich im Normalfall am Datum der Erstzulassung. Die siehst Du doch auch in deinem Kfz Schein oder der Plakette.

Gasprüfung ist ausgesetzt?

Gruß
Frank

Erstzulassung war der 02.12.21

Nun ja die erste Gasprüfung ließ ich jetzt schon machen, bekam das gelbe Heft.
Weil die Gasplakette hinten drauf zeigte deutlich den 06. Monat 23 an.
Das war früher auch immer unabhängig vom TÜV Termin.

Termin zur ersten HU/AU ließ ich mir 2 Monate vorher zum 05.10. geben, denn im Dezember 23 sind wir hinter den Bergen irgendwo in Spanien.

Zur Sicherheit frage ich noch mal meinen Fiat/Iveco Chef.